Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir legen in unserer pädagogischen Arbeit großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Denn ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Erzieherinnen ist wichtig, um den Kindern eine positive Entwicklung zu ermöglichen. Eltern sind die Experten ihrer Kinder und wir sehen Eltern als Erziehungspartner die uns im Sinne ihrer Kinder unterstützen.

Um die Kinder bei der Integration in ihre Gruppe zu unterstützen und diese zu erleichtern, sprechen wir mit jeder Familie die Eingewöhnungszeit des Kindes ab. Grundsätzlich kann jede Mutter oder Vater so lange am Gruppengeschehen teilnehmen, bis das Kind sich vom Elternhaus gelöst hat. In der Regel dauert diese Phase bei Kindern im Alter von 3 Jahren nur wenige Tage.

Bei Aufnahme der Krippekinder dauert die Eingewöhnungszeit wesentlich länger, je nach Alter der Kinder bis zu mehreren Wochen. Ohne diese Eingewöhnungszeit mit den Eltern ist hier eine Aufnahme sehr schwierig. Grundsätzlich kann jedes Elternteil nach Absprache in der Gruppe einen Vormittag oder Nachmittag am Gruppengeschehen teilnehmen.

Einzelgespräche mit Eltern und Erzieherinnen sind nach Terminabsprache jederzeit möglich. Wir freuen uns, wenn Eltern mit ihren Anliegen, Problemen und Fragen bezüglich ihrer Kinder zu uns kommen.

Entwicklungsgespräche über die Kinder werden mit den Eltern in regelmäßigen Abständen geführt. Mit Einverständnis der Kinder werden die Beobachtungen und  Lerngeschichten sowie die Portfolios als Grundlage benutzt.

Tür- und Angelgespräche ergeben sich beim Bringen bzw. Abholen der Kinder zwischen den Eltern und den Erzieherinnen. Sie dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch.

In Elternbriefen informieren wir in regelmäßigen Abständen über unsere pädagogische Arbeit, über Aktivitäten und organisatorische Angelegenheiten.

Projekte, Feste und andere Aktivitäten auf Gruppenebene geben Eltern die Möglichkeit der aktiven Teilnahme am Gruppengeschehen. Sie erhalten Einblick in die Arbeit der jeweiligen Gruppen und lernen andere Eltern und Kinder kennen.

In Zusammenarbeit mit der Familienbildungsstätte bieten wir für interessierte Eltern Bildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen und Elternberatungen (Erziehungsberatung, Sprachberatung,…) mit entsprechenden Referenten an.

In § 9 des KiTaG wird die Zusammenarbeit mit Eltern wie folgt beschrieben:

Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen

(1) Die Eltern der eine Tageseinrichtung besuchenden Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternausschuss an der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit der Tageseinrichtung mit.

(2) Die Elternversammlung besteht aus allen Eltern der die Tageseinrichtung besuchenden Kinder. Sie tritt mindestens einmal im Jahr oder auf Beschluss des Elternausschusses zusammen. Sie wird über wichtige Entwicklungen in der Tageseinrichtung im Jahresverlauf informiert, erörtert grundsätzliche, die Tageseinrichtung betreffende Angelegenheiten und wählt den Elternausschuss. Die Leitung und eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Trägers der Tageseinrichtung nehmen an der Elternversammlung teil.

(3) Der Elternausschuss vertritt die Interessen der Eltern der die Tageseinrichtung besuchenden Kinder gegenüber dem Träger und der Leitung der Tageseinrichtung und berät diese. Er ist vor Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, rechtzeitig und umfassend vom Träger oder der Leitung der Tageseinrichtung zu informieren und anzuhören. Er kann vom Träger oder der Leitung der Tageseinrichtung Auskunft über wesentliche, die Tageseinrichtung betreffende Fragen verlangen und Vorschläge unterbreiten. Die Leitung und eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Trägers der Tageseinrichtung nehmen an den Sitzungen des Elternausschusses teil.

Eine gute und unterstützende Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Elternausschusses ist für uns sehr wichtig. Da es sinnvoll ist, dass aus jeder Gruppe Eltern im Elternausschuss vertreten sind, schlagen wir immer eine Wahl auf Gruppenebene vor. Diese Wahl findet im Oktober eines jeden Jahres statt. Wir freuen uns, wenn wir engagierte, interessierte Eltern für die Mitarbeit im Elternausschuss gewinnen können.

Seit 01.07.2021 besagt das neue KiTaG auch, dass es einen sogenannten Elternbeirat in der KiTa geben soll (vgl. §7 KiTaG)

Wir möchten, dass unsere pädagogische Arbeit transparent ist und von den Eltern mitgetragen wird.

 Copyright ©2021 KiTa-Zuckerborn.
Alle Rechte vorbehalten.